Soll ich meinen Gehaltswunsch in der Bewerbung angeben?

Nein, das ist nicht erforderlich. Denn wir sind als öffentlicher Arbeitgeber an den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) und das in Bayern gültige Besoldungsgesetz (BayBesG) gebunden. Die Entgelt- bzw. Besoldungsgruppe finden Sie in der Regel in den jeweiligen Stellenausschreibungen. Die Eingruppierung und Stufenzuordnung innerhalb der jeweiligen Entgelt- / Besoldungsgruppe unterliegt rechtlichen Vorgaben und wird von uns im Zuge der Einstellung entsprechend Ihrer Qualifikation und Berufserfahrung vorgenommen.