Ihr Personalteam

Das Landratsamt Starnberg ist für Sie genau richtig, aber keine der angebotenen Stellen entspricht Ihrem Profil?

Dann bewerben Sie sich gern initiativ bei uns!

Haben Sie Fragen? Hier sind die Antworten für Sie.

Die Antworten auf die häufigsten Fragen haben wir hier einmal zusammengestellt.
Sie können sich aber mit Ihren Fragen auch immer gern direkt an uns wenden.

Wie kann ich mich bewerben?

Bitte bewerben Sie sich am besten direkt online. Sollten Ihnen dafür die technischen Voraussetzungen fehlen oder die Funktion auf unserer Website nicht angezeigt werden, senden Sie Ihre Bewerbung bitte an bewerbung@LRA-Starnberg.de oder ausbildung@LRA-Starnberg.de.

Welche Bewerbungsunterlagen werden benötigt?

Wichtig ist für uns, dass wir uns mit einem Lebenslauf sowie Ihren Zeugnissen und Nachweisen über bisherige Tätigkeiten und Abschlüsse ein umfassendes Bild über Ihre Qualifikationen machen können. Wir freuen uns besonders, wenn Sie uns in einem ergänzenden Anschreiben Ihre Motivation für die Stelle erörtern.

Sie haben eine Schwerbehinderung? Wir möchten von Beginn an Ihre Rechte wahren – informieren Sie uns deshalb bitte direkt bei Ihrer Bewerbung darüber und senden uns einen entsprechenden Nachweis zu. Bei gleicher Eignung stellen wir Menschen mit Schwerbehinderung bevorzugt ein.

Häufig werden wir auch gefragt, ob ein polizeiliches Führungszeugnis erforderlich ist. Die Antwort darauf ist: Nein, das brauchen Sie für die Bewerbung nicht. Ein aktuelles polizeiliches Führungszeugnis benötigen wir von Ihnen erst bei der Einstellung. Dadurch möchten wir Ihnen ersparen, es mehrfach anfordern zu müssen.

Soll ich meinen Gehaltswunsch in der Bewerbung angeben?

Nein, das ist nicht erforderlich. Denn wir sind als öffentlicher Arbeitgeber an den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) und das in Bayern gültige Besoldungsgesetz (BayBesG) gebunden. Die Entgelt- bzw. Besoldungsgruppe finden Sie in der Regel in den jeweiligen Stellenausschreibungen. Die Eingruppierung und Stufenzuordnung innerhalb der jeweiligen Entgelt- / Besoldungsgruppe unterliegt rechtlichen Vorgaben und wird von uns im Zuge der Einstellung entsprechend Ihrer Qualifikation und Berufserfahrung vorgenommen.

Gibt es eine Bewerbungsfrist?

In den Stellenausschreibungen weisen wir auf die Bewerbungsfrist hin. Ist dort keine angegeben, gibt es in diesen Einzelfällen keine Bewerbungsfrist.

In welcher Sprache kann ich mich bewerben?

Da die gesamte Kommunikation im Landratsamt Starnberg auf Deutsch stattfindet, lassen Sie uns bitte Ihre Bewerbungsunterlagen in deutscher Sprache zukommen.

Wann erhalte ich eine Rückmeldung zu meiner Bewerbung?

Sie erhalten nach Eingang der Bewerbung in unserem Bewerbungsmanagementsystem umgehend eine Eingangsbestätigung. Anschließend möchten wir uns bewusst etwas Zeit für Ihre Bewerbung nehmen und alle eingehenden Bewerbungen samt Unterlagen gleichermaßen sorgfältig prüfen.

Wie läuft das Auswahlverfahren ab und wer entscheidet über meine Bewerbung?

Sobald die Bewerbungsfrist abgelaufen ist, prüft unser Team von der Personalgewinnung Ihre Unterlagen und stimmt sich mit dem Fachbereich ab. Passende Bewerbende laden wir anschließend zu einem persönlichen Gespräch oder Online-Interview ein.

Die Auswahlgespräche finden in der Regel bei uns im Landratsamt Starnberg statt. Sie erhalten von uns dafür rechtzeitig vor dem Termin eine Einladung.

Ein wichtiger Bestandteil des Auswahlverfahrens ist das (teil)strukturierte Interview, für das ein Fragebogen verwendet wird. So sorgen wir für faire Gleichbehandlung, weil alle die gleichen Fragen gestellt bekommen.

Sobald wir danach eine Entscheidung getroffen haben, erhalten Sie schnellstmöglich eine Rückmeldung.

Wie läuft das Auswahlverfahren für Auszubildende bzw. duale Studierende ab?

Auch bei den Ausschreibungen für eine Ausbildung bzw. ein duales Studium gibt es in der Regel eine Bewerbungsfrist. Solltest du dich für ein Beamtenverhältnis interessieren, ist eine Teilnahme am Auswahlverfahren des Bayerischen Landespersonalausschusses zwingend notwendig. Die Termine hierfür kannst du unter folgendem Link einsehen: LPA-Startseite (bayern.de).

Unser Ausbildungsteam prüft alle eingegangen Bewerbungen sorgfältig. Passende Bewerbende laden wir anschließend zu einem persönlichen Gespräch ein.

Die Auswahlgespräche finden bei uns im Landratsamt Starnberg statt. Du erhältst dafür rechtzeitig vor dem Termin eine Einladung per E-Mail.

Ein wichtiger Bestandteil des Auswahlverfahrens ist das (teil-)strukturierte Interview, für das ein Fragebogen verwendet wird. So sorgen wir für faire Gleichbehandlung, weil alle die gleichen Fragen gestellt bekommen.

Sobald wir danach eine Entscheidung getroffen haben, erhältst du schnellstmöglich eine Rückmeldung.

Kann ich mich auf mehrere Stellen bewerben?

Ja, Sie können sich gern auf mehrere Stellen bewerben. Da jedes Auswahlverfahren individuell betreut wird, möchten wir Sie jedoch bitten, uns für jede Stelle eine gesonderte Bewerbung zukommen zu lassen.

Ich habe einen ausländischen Schul- bzw. Berufsabschluss. Wie kann ich diese verwenden?

Bitte reichen Sie uns bei einem ausländischen Schulabschluss eine amtlich beglaubigte Übersetzung des Schulzeugnisses sowie die Anerkennung des erworbenen ausländischen Zeugnisses durch die Zeugnisanerkennungsstelle mit Ihrer Bewerbung ein.

Was passiert mit meinen persönlichen Daten?

Unsere Datenschutzhinweise zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten im Rahmen Ihrer Bewerbung finden Sie unter dem Menüpunkt "Datenschutz".