Fragen zum Vorstellungsgespräch

Wie läuft das Auswahlverfahren ab und wer entscheidet über meine Bewerbung?

Sobald die Bewerbungsfrist abgelaufen ist, prüft unser Team von der Personalgewinnung Ihre Unterlagen und stimmt sich mit dem Fachbereich ab. Passende Bewerbende laden wir anschließend zu einem persönlichen Gespräch oder Online-Interview ein.

Die Auswahlgespräche finden in der Regel bei uns im Landratsamt Starnberg statt. Sie erhalten von uns dafür rechtzeitig vor dem Termin eine Einladung.

Ein wichtiger Bestandteil des Auswahlverfahrens ist das (teil)strukturierte Interview, für das ein Fragebogen verwendet wird. So sorgen wir für faire Gleichbehandlung, weil alle die gleichen Fragen gestellt bekommen.

Sobald wir danach eine Entscheidung getroffen haben, erhalten Sie schnellstmöglich eine Rückmeldung.

Wie wird die Chancengleichheit bei der Personalauswahl gewährleistet?

Die Personalauswahl erfolgt auf Grundlage des Anforderungsprofils der ausgeschriebenen Stelle unter Berücksichtigung von Eignung, Befähigung, fachlicher Leistung und dem Grundsatz der Bestenauslese.

Der Landkreis Starnberg fördert die Gleichstellung aller Mitarbeitenden.

Bei Stellenbesetzungen im öffentlichen Dienst zählen ausschließlich die Fähigkeiten und Fertigkeiten der Bewerbenden – unabhängig von Alter, Geschlecht, Herkunft, Behinderung, Religion, Weltanschauung sowie sexueller oder geschlechtlicher Identität.

Wer wird mir bei einem Vorstellungsgespräch gegenübersitzen?

An unseren Vorstellungsgesprächen nehmen grundsätzlich mehrere Personen mit unterschiedlichen Funktionen teil.

Neben einer Vertretung aus dem Recruiting sowie bis zu zwei Personen aus dem Fachbereich ist zudem ein Mitglied unseres Personalrats und – sofern erforderlich – ein Mitglied der Schwerbehindertenvertretung anwesend.

Nach Art. 18 Abs. 3 BayGlG können Sie außerdem die Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten beantragen. Bitte informieren Sie uns hierzu rechtzeitig im Vorfeld.

Wie läuft das Auswahlverfahren für Auszubildende bzw. duale Studierende ab?

Auch bei den Ausschreibungen für eine Ausbildung bzw. ein duales Studium gibt es in der Regel eine Bewerbungsfrist. Solltest du dich für ein Beamtenverhältnis interessieren, ist eine Teilnahme am Auswahlverfahren des Bayerischen Landespersonalausschusses zwingend notwendig. Die Termine hierfür kannst du unter folgendem Link einsehen: LPA-Startseite (bayern.de).

Unser Ausbildungsteam prüft alle eingegangen Bewerbungen sorgfältig. Passende Bewerbende laden wir anschließend zu einem persönlichen Gespräch ein.

Die Auswahlgespräche finden bei uns im Landratsamt Starnberg statt. Du erhältst dafür rechtzeitig vor dem Termin eine Einladung per E-Mail.

Ein wichtiger Bestandteil des Auswahlverfahrens ist das (teil-)strukturierte Interview, für das ein Fragebogen verwendet wird. So sorgen wir für faire Gleichbehandlung, weil alle die gleichen Fragen gestellt bekommen.

Sobald wir danach eine Entscheidung getroffen haben, erhältst du schnellstmöglich eine Rückmeldung.