Wie wird die Chancengleichheit bei der Personalauswahl gewährleistet?
Die Personalauswahl erfolgt auf Grundlage des Anforderungsprofils der ausgeschriebenen Stelle unter Berücksichtigung von Eignung, Befähigung, fachlicher Leistung und dem Grundsatz der Bestenauslese.
Der Landkreis Starnberg fördert die Gleichstellung aller Mitarbeitenden.
Bei Stellenbesetzungen im öffentlichen Dienst zählen ausschließlich die Fähigkeiten und Fertigkeiten der Bewerbenden – unabhängig von Alter, Geschlecht, Herkunft, Behinderung, Religion, Weltanschauung sowie sexueller oder geschlechtlicher Identität.